Verbandsklagerecht erkämpft

Liebe BI-Mitglieder, Liebe Interessenten,

zum Start ins Neue Jahr wünschen wir viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit und weiterhin viel Erfolg bei der Lösung unserer Aufgaben!

Zum Jahresende erhielt unsere BI vom zuständigen Ministerium den „Ritterschlag“, nämlich die amtliche Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz! Dass ist ein großer Erfolg und sehr wichtig, denn nun endlich dürfen wir uns als BI-Gemeinschaft rechtswirksam für den Schutz von Umwelt und Gesundheit aller Bürger unserer Gemeinde einsetzen!

Bisher war das nicht möglich, denn nach dem deutschen Recht, welchem eine Betroffenheit von Gruppen fremd ist, hat jeder Kläger seine eigene Betroffenheit vor Gericht darzulegen und einen Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden nachzuweisen – selbst der Gemeindeverwaltung sind die Hände gebunden, solange nicht ihre eigenen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) unmittelbar betroffen sind:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sammelklage-und-deutsches-recht_080656.html

Verbandsklage

Die Verbandsklage ist mit einer Sammelklage vergleichbar und findet überwiegend im Umweltrecht Anwendung. Die Verbandsklage ist eine Form der Popularklage, bei der Vereine oder Verbände die Klagebefugnis zugesprochen erhalten, nicht die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, sondern solcher der Allgemeinheit.

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