Klage eingereicht für Tempo 30 im Ortszentrum Hennickendorf

Seit Jahren befasst sich unsere Gemeinde Rüdersdorf mit dem Lärmaktionsplan (LAP) um ihre Bürger vor schädlichen Lärmeinwirkungen zu schützen und hat dafür bereits mehrere 10.000€ aufgwendet.

Obwohl bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans alle betroffenen Behörden mit einbezogen wurden und die im LAP getroffenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung bindend sind, scheitert eine Umsetzung oft an der Weigerung der vorher einbezogenen Behörden. Wie z.B. dem Straßenverkehrsamt.

Im aktuell beschlossenen Lärmaktionsplan (LAP) hat die Gemeinde Rüdersdorf beispielsweise festegelegt, dass in der Friedrichstraße im Orstzentrum von Hennickendorf Tempo 30 gelten soll um die starke Lärmbelastung der Einwohner zu reduzieren und das Leben in der Ortsmitte lebenswerter zu machen.
Ein entsprechender Antrag einer Bürgerin, der sich auf die Anordnung der im LAP durch die Gemeinde festglegten Maßnahmen beruft, wurde vom Straßenverkehrsamt abglehnt.

Weil das Straßenverkehrsamt Strausberg sich bis jetzt weigerte die Ende 2016 im von der Gemeinde beschlossenen Lärmaktionsplan eindeutig und klar fixierten Sofortmaßnahmen umzusetzen mussten wir den Landkreis MOL, namentlich das Straßenverkehrsamt in Strausberg – am Beispiel des Ortszentrums von Hennickendorf – vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder mit Datum vom 16. April 2018 verklagen, Aktenzeichen VG 2 K 987/18, die Klageschrift umfasst 17 Seiten. Wir werden informieren, wann die Verhandlung angesetzt wird, was allerdings bis zu mehrere Jahre dauern kann.

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