MOZ vom 23.09.15: Landesumweltamt wertet Untersuchungen zu Krach und Gerüchen aus

MOZ_20150923

Kommentar von Jürgen Rudorf:

Wie so oft zu Umweltthemen sind unzutreffende Aussagen auch in diesem MOZ-Artikel enthalten, ich habe z.B. dies nicht gefragt:

„Warum nicht auch die Messungen der Bürgerinitiative (BI) einbezogen würden, wollte
Jürgen Rudorf von der BI Gesund leben am Stienitzsee wissen.“

Es ist mir bekannt, dass nur die amtlichen Erhebungen gelten. Meine Kritik ist eine andere gewesen: Jeder weiß, dass sich der Lärm ständig ändert, je nach Anlagenbetrieb, Windrichtung und Standort der Messung usw. – wir messen deshalb kontinuierlich, jede Sekunde ein Messwert, und das an zwei Standorten an 24 Stunden am Tag und 365 Tagen im Jahr. Dabei messen wir in der Nacht „Minimalwerte“ (also die Werte ohne Verkehrseinfluss) von zeitweise nur 30 dB(A), aber manchmal auch  bis über 50 dB(A). Zulässig sind 42 dB(A), dann gilt der Grenzwert von 40 dB(A) noch als eingehalten.

Nun dürfte jedem einleuchten, dass die seltenen behördlichen Messungen, die jeweils nur über wenige Stunden an wenigen Tagen durchgeführt werden, keineswegs die Aussage erlauben können, dass die Anlagenlärmgrenzwerte ständig eingehalten werden. Um dies glaubhaft zu machen, müsste die Behörde nämlich auch ständig messen oder zumindest dann und dort, wo wir erhöhte Lärmpegel feststellen. Insofern mutete die Entgegnung von Dr. Böhme, dass „es beim Landesumweltamt Fachleute, eine spezielle Ausbildung und Vorschriften, wie solche Messungen zu erfolgen haben, gab“, mehr als hilflos weil bar jeder Logik an.

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