Pressemitteilung: Stellungnahme zum geänderten Vattenfall Antrag

Bürgerinitiative erhebt Einwände zum Genehmigungsantrag der Vattenfall Müllverbrennungsanlage
Stellungnahme der BI ergänzt die Einwände der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Salami – Taktik bei UVP vorgeworfen
Luftgütemessstelle Herzfelde, alarmierende Messwerte bei Feinstaub

Rüdersdorf,13.03.2015
Die Bürgerinitiative (BI) hat auf der gestrigen Gemeindevertretersitzung sich hinter den Beschluss der Gemeindevertreter zum Genehmigungsantrag der Vattenfall Müllver-brennungsanlage gestellt. In vorderster Linie steht dabei die Forderung an das LUGV, (Landesumweltamt) zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). „Die Behörde möge anordnen, dass der Antragsteller durch eine Umweltverträglichkeitsstudie der UVP- Pflicht nachkommt“, heißt es in einem von Bürgermeister Schaller unterzeichneten Schreiben an das LUGV. Bereits in Ihrem Brief an Minister Vogelsänger hat die BI die Umweltverträglichkeitsprüfung als zentrale Forderung erhoben. Bei neuen und wesentlich geänderten Industrieanlagen wurden in den vergangenen Jahren nur die Auswirkungen der betreffenden Einzelanlagen und deren Änderungen betrachtet. Diese waren daher fast durchweg durch die Genehmigungsbehörde als unbedeutend / irrrelevant eingestuft, diese „Salami-Taktik“ kritisieren wir. Das nun auch die Gemeindevertretung und der Bürgermeister die Messlatte für den Vattenfall Genehmigungsantrag so hoch hängt, stimmt die BI mit Optimismus. Die Bürgerinitiative sieht nach wie vor das LUGV in der Pflicht, eine allumfassende Umweltverträglichkeitsprüfung für das Industriegebiet Rüdersdorf und seine angrenzenden Wohn- und Landschaftsschutzgebiete zu beauftragen. Die alarmierenden Werte der gemessenen Feinstaubbelastung im Ortskern von Herzfelde, wo bereits an 8 Tagen der gesetzliche Tagesmittel- Grenzwert vom 50 μg/m³ überschritten wurde, spricht für sich und mahnt hier schnelles Handeln der Behörde an. Die Vorsitzende der Bürgerinitiative Dr. Ramona Schmid fordert: „Die Behörden sollten strengere Maßnahmen wie Geschwindigkeitskontrollen und Temporeduzierungen sofort wirksam werden lassen. Schon das humantoxikologische Gutachten mahnte Gesundheitsgefärdungen an, jetzt zeigen es die Messergebnisse schwarz auf weiß.“ (aktuell: www.gesund-am-stienitzee.de)

Darum teilen wir die Position der Gemeinde, dass die zu erwartende wesentlich höhere Anzahl an LKW An- und Abtransporten nachteilige Auswirkungen auf die Luft, d.h. auf die Gesundheit in der Gemeinde hat. Die BI begrüßt die äußerst kritische Position der Gemeinde zur Erweiterung des Abfallannahmekatalogs. Auch wir sehen die Gefahr, dass schadstoffreicherer Müll verbrannt wird und durch Lieferanten illegal Schadstoffe untergemischt werden. Deshalb erneuern wir unsere Ablehnung der Änderung der beauflagten Annahmekontrollen. Bereits in der Anhörung wurde von der BI ausgeführt, dass die heute durchgeführten Annahmekontrollen mit Probeentnahmen und kontinuierlichen Analysen beibehalten werden müssen. Die beantragten organoleptischen rein subjektiven Kontrollen eröffnen die Möglichkeit für illegale Entsorgung von stark schadstoffbelastetem Müll und sind abzulehnen. Die Erhöhung der Schadstoffobergrenzen wie sie im Antrag von Vattenfall weiter beantragt werden, macht die Anlieferung schadstoffreicherer Fraktionen als bisher möglich. Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung der Gemeinde zum Status Quo, die Annahmekontrollen und die Annahmekriterien (d.h. Schadstoffgrenzen des Abfalls) beizubehalten In der Stellungnahme hat die Gemeinde die wesentliche Hauptforderung an die Genehmigungsbehörde gestellt, dass der Vattenfallantrag eine wesentliche Änderung der Anlage darstellt. Damit gelten für Vattenfall die verschärften Grenzwerte, die auch neue Anlagen einhalten müssen. Wir unterstützen die Gemeinde in Ihrer Forderung an die Genehmigungsbehörde, dass eine wesentliche Änderung der Anlage vorliegt und die entsprechenden Grenzwerte anzuordnen sind. Wir unterstützen die Forderung, Vattenfall zu kontinuierlichen Probeentnahmen von Schadstoffen zu verpflichten und deren Analyse monatlich vornehmen zu lassen. Die freiwilligen und in selbst gewählten Abständen vorgenommenen Überwachungen durch Vattenfall sind ohne Rechtssicherheit und deshalb durch Auflage der Genehmigungsbehörde zu ersetzen.
Es bleibt nun abzuwarten, wie die Behörde auf die Einwände von BI und Gemeinde reagiert. Für die BI war dieser Schulterschluss wichtig und sie erwartet im weiteren Fortgang der Prüfung, dass die Öffentlichkeit durch das LUGV im Genehmigungsverfahren gewahrt wird.

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