Lärmbelastung Fels Werke

Anläßlich der Vorstellung der Lärmschutzmaßnahmen der Fels Werke auf der 29. Sitzung des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, haben wir uns die lärmrelevanten Genehmigungsbescheide des Landesumweltamts etwas näher angesehen. Das brachte Interessantes zu Tage. Zum Beispiel mussten die Felswerke ursprünglich  Lärmgrenzwerte erfüllen die 10 dB niedriger lagen als heute. Mit welcher Begründung dieser Bescheid aufgehoben wurde ist uns aktuell noch nicht bekannt. Desweiteren sind die Lärmberechnungen unserer Meinung nach fehlerhaft.

Weitere sehr interessante Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Emailverkehr zwischen unser BI und der Landesamt für Umwelt. Eine Antwort des Landesamts steht zur Zeit noch aus.

Ein Erfolg ist, dass der uns unbekannte letzte Messbericht offenbar genauer geprüft und im Ergebnis zurückgewiesen wurde.

Anlagen:

Dieser Beitrag wurde unter Lärm / Verkehr veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.