Carsharing unter Nachbarn: BI GLAS unterstützt privates Autoteilen mit Mustervertrag und Buchungsplattform bi.mobilesdorf.de

Die gemeinschaftliche Nutzung kostenintensiver Sachwerte durch mehrere Personen hat viele greifbare Vorteile. Familien nutzen eine gemeinsame Wohnung und gemeinsam ihre Fahrzeuge, Bürger*innen in Städten und Gemeinden gemeinsam Schulen, Kitas, Sporteinrichtungen und Schwimmbäder, Glaubensgemeinschaften gemeinsam eine Kirche.
Die ausschließlich persönliche Nutzung teurer Sachwerte ist für den Einzelnen unwirtschaftlich, sie macht arm.
Deutschland ist bekannt als Auto- und Pendlerland, wobei fast jeder Haushalt über ein oder mehrere Autos verfügt, die hohe Kosten verursachen. Das ist ein Grund dafür, dass Deutschland derzeit (2019) mit einem liquiden pro-Kopf-Nettovermögen von nur ca. 17.000 € (Median) zu den ärmsten Ländern Westeuropas zählt (Platz 20).
Der gemeinschaftlichen Nutzung von autonomen Elektrofahrzeugen gehört die Zukunft, sie wird die Alleinnutzung von Autos in Verbindung mit dem SPNV und ÖPNV obsolet machen.
Als Übergangslösung bis dahin bietet das nachbarschaftliche Teilen von in Privatbesitz befindlichen Fahrzeugen (Autos, Anhänger, Boote, eBikes u.v.m.) eine Möglichkeit, die Mobilitätskosten für gelegentliche Nutzungen deutlich zu verringern. Dadurch können die beteiligten Personen/Haushalte monatlich mehrere hundert Euro sparen.

Die BI GLAS unterstützt durch Bereitstellung einer Buchungs-App das nachbarschaftliche Teilen von Fahrzeugen und dient damit ihrem Satzungszweck Umwelt- und Klimaschutz, indem durch einen geringeren Fahrzeugbestand in den Wohngebieten Ressourcen und Rohstoffe eingespart werden.

Vorteile für die Nutzer*innen

  • Die gemeinschaftliche Nutzung eines Fahrzeuges spart den Beteiligten Geld. Die fixen Kosten (z.B. Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge, Miete/Pacht für Garage/Stellplatz, Wertverlust und ggf. Zinsen bzw. Kredit- oder Leasingkosten) werden geteilt. Gerade für Wenignutzer sind die fixen Kosten z.B. eines nur selbst genutzten Autos unverhältnismäßig hoch.
  • Mehr Menschen können von den Vorteilen eines Fahrzeuges profitieren, wenn es gemeinschaftlich genutzt wird.

Vorteile für die Umwelt

  • Ein oder mehrere Fahrzeuge werden „eingespart“. Rohstoff- und Energieverbrauch sowie alle Umweltbelastungen bei Produktion und Verschrottung dieser eingesparten Fahrzeuge entfallen.
  • Ein Fahrzeug bzw. Boot braucht weniger Platz im öffentlichen Raum bzw. Hafen als zwei oder drei. Der im öffentlichen und/oder privaten Raum freiwerdende Platz kann für andere Zwecke wie Kinderspiel, Freiflächen oder Begrünung genutzt werden.
  • Ein Gemeinschaftsauto wird – je Mitnutzer*in – in der Regel weniger gefahren als das potentielle Einzelbesitz-Auto. Praktische Erfahrungen zeigen, dass die gemeinschaftlichen Autonutzer*innen einen bewussteren und sparsameren Umgang mit dem Autofahren entwickeln. Das mindert Schadstoffausstoß, Lärm und Unfälle.
  • Längerfristig entfällt die Notwendigkeit für den Straßen-, Parkplatz- und Parkhausausbau und der Flächenverbrauch für Wohnsiedlungen sinkt durch wegfallende Stellplätze je Wohneinheit (Aufhebung von Stellplatzsatzungen).

I) Rechtliche Grundlage zwischen den Fahrzeugnutzer*innen von Gemeinschaftsfahrzeugen im Rahmen des Service „BI-Nachbarschaftsmobil“ mit der kostenfrei zur Verfügung gestellten Buchungs-App soll der anliegende „Vertrag über die private gemeinschaftliche Nutzung eines Fahrzeuges durch mehrere Personen/Haushalte“ sein.
Dieser Vertrag regelt insbesondere das Autoteilen – als Nachbarschaftsauto – und richtet sich an Menschen, die in einer überschaubaren und unabhängigen Gruppe gemeinschaftlich Fahrzeuge nutzen wollen und dies nicht mit einem institutionalisierten Car-Sharing-Unternehmen durchführen möchten oder können.
Erfahrungen haben gezeigt, dass die Gemeinschaftsnutzung immer dann gut funktioniert, wenn das Auto nicht auf Dauer von einzelnen Nutzer*innen sehr oft gebraucht wird (z. B. für den täglichen Arbeitsweg) und die Jahreskilometerleistung nicht über 10.000 km liegt.

Auf den ersten Blick erscheint die Detailfülle dieses Vertrages als kompliziert oder übertrieben ausführlich. Aber die Regelungen dienen nicht nur einem reibungslosen Alltagsbetrieb, sondern sollen gerade auch bei der Bewältigung von außergewöhnlichen Vorkommnissen und möglichen Konfliktfällen Rechtssicherheit schaffen.
Im gegenseitigen Einvernehmen verzichten können die Vertragspartner auf die Anwendung einer dieser Regelungen dann ggf. immer noch.
Zwischen den Fahrzeugnutzer*innen von Gemeinschaftsfahrzeugen ist einmalig je Fahrzeug zuerst ein Vertrag gemäß anliegendem Vertragsmuster abzuschließen. Das ist die Voraussetzung dafür, den Buchungsservice https://bi.mobilesdorf.de/ als „geschlossene Benutzergruppe“ zu nutzen.
Die BI GLAS ist selbst nicht Vertragspartner. Regressansprüche gegenüber der BI GLAS wegen etwaiger Vertragsmängel sind ausgeschlossen.

II) Für diejenigen, die lediglich hin und wieder ihr Privatfahrzeug mitnutzen (lassen), ohne es aber als „Gemeinschaftsfahrzeug“ längerfristig vertraglich mit Freunden, Bekannten und ausgewählten Nachbarn zu teilen (geschlossene Benutzergruppen), bietet die alternative „Vereinbarung zur Fahrzeugmitnutzung gegen Kostenersatz-Pauschale“ die Möglichkeit, jedermann die Buchung der Mitnutzung des eigenen Fahrzeuges gegen eine individuell für dieses Fahrzeug festgelegte Kostenpauschale anzubieten.
Da hierbei der (überwiegende) jährliche Fixkostenanteil des Fahrzeugs nicht von vornherein vollständig auf eine Nutzergemeinschaft aufgeteilt kalkuliert werden kann, muss die Nutzungsgebühr (je Zeiteinheit und/oder je Fahrtkilometer) deutlich höher ausfallen als die Nutzungsgebühr nach dem Vertragsmodell I), das zur Kostendeckung nur noch die variablen Nutzungskosten enthält, weil die Fixkosten unabhängig von der späteren Fahrzeugnutzung bereits von vornherein aufgeteilt wurden.

Anlagen:

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