Stellen Sie eine über das normale Maß hinausgehende Geruchs- und Lärmimmission fest, so können Sie dies der Überwachungsbehörde des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) melden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung die Windrichtung (siehe unten) mit an, das macht es für die Behörde einfacher den Verursacher einzugrenzen.
Dazu die Information des LUGV: „… für die Ursachenklärung ist das LUGV zuständig, hinsichtlich der weiteren Schritte ist als erstes zu klären, überschreiten die Geruchsimmissionen den zulässigen Richtwert von 10 % für Wohngebiete. Verwaltungsrechtliche Schritte in Richtung Ursachenbeseitigung wären nur in solchen Fällen zulässig. Bei der eventuellen Ursachenbeseitigung ist in bestimmten Fallkonstellationen der Landkreis zuständig, im Regelfall ist das ebenfalls das LUGV.“
Kontakt:
Landesamtes für Umwelt (LfU)
Referat T 23 – Überwachung Frankfurt Oder
Referatsleiterin: Antje Wolf (m.d.W.d.G.b.)
Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Stadt Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam
Telefon: +49 335 560-3278
Telefax: +49 335 560-3146
E-Mail: T23@lfu.brandenburg.de
Aktuelle Wetterdaten
Die Windrichtung ist bei den folgenden Links in Grad angegeben, hierbei gilt:
Nord = 360 °
West = 270 °
Süd = 180 °
Ost = 90 °
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