Fachbeitrag des LfU zur zweiten Immissionssondermessung in Rüdersdorf

Das Landesamt für Umwelt hat einen Fachbeitrag mit dem Thema „Zweite Immissionssondermessung in Rüdersdorf bei Berlin, Teil 2: Staubinhaltsstoffe und Auswertung des Gesamtzeitraums“ herausgegeben. Darin werden die Ergebnisse der Luftimmissionsmessungen im Ortsteil Herzfelde (LfU-Messcontainer) im Zeitraumes 02/2015 – 12/2018 und ergänzende Schwebstaubanalysen an einigen Standorten in unserer Gemeinde ausgewertet.

Zur Erinnerung:

„Intensive Beratungen zwischen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Bürgervertretern, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und des LfU mündeten Ende 2014 in der Entscheidung, eine Messstelle im Siedlungskern des Ortsteils Herzfelde zu errichten. Ausschlaggebend war das besondere öffentliche Interesse, am Ort der potenziell höchsten Luftschadstoffbelastung zu messen, also dort, wo Vorbelastung, regionale Emissionen (z.B. Industrie) und lokale Quellen (z.B. Straßenverkehr und Hausbrand) akkumuliert als Immission auftreten. Der Standort war und ist aus Sicht der behördlichen Immissionsüberwachung wenig geeignet, um – wie zunächst avisiert – die betrieblichen Änderungen im IKW anhand von Immissionsmessungen nachzuvollziehen.“

In der Zusammenfassung heißt es dennoch in Bezug auf die Änderungsgenehmigung, die aus dem „IKW“ für „Ersatzbrennstoffe“ eine Müllverbrennungsanlage machte, unter anderem:

„Die Befürchtungen der Bevölkerung bzw. der Bürgerinitiative, dass es zu einer Verschlechterung der Luftqualität kommt, sind nicht gerechtfertigt.“

Dazu müssen wir Folgendes richtigstellen:

Die genehmigten und erst recht die ursprünglich beantragten Abfallarten, Qualitäten und vor allem Mengen wurden dank der Hinweise u.a. unserer Bürgerinitiative und eigener erster Betriebserfahrungen des Betreibers ja auch bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Deshalb ist der Rückschluss, die Befürchtungen wären nicht gerechtfertigt gewesen, nicht erwiesen. Vielmehr finden sie in den Betriebserfahrungen des Betreibers eher ihre Bestätigung, der die Genehmigung bezüglich der zugelassenen Input-Grenzwerte aus gutem Grund bis heute nicht voll ausschöpft.

Aber auch wir haben dazugelernt:
Sehr viel mehr, um Größenordnungen höher als die Industrieemissionen aus den Schornsteinen, belastet uns der Straßenverkehr mit seinen Schadstoffemissionen in Atemhöhe.

Das gleiche gilt für den Verkehrslärm in den Wohngebieten, für den uns der Gesetzgeber um 20 dB höhere Grenzwerte zumutet als er für den Anlagenlärm zulässt.

Konzentrieren wir uns deshalb jetzt darauf, wenigstens den LKW-Schwerlastverkehr aus unseren Wohngebieten zu verbannen, der durch die Industrie verursacht wird.

Selbstverständlich kommt es durch die Industrie, gerade auch durch die Müllverbrennungsanlage zu einer vermeidbaren Verschlechterung der Luftqualität. Denn der vor der Haustür liegende Bahnanschluss ist durch fehlende Investitionen in die Logistik nicht nutzbar. Nur umweltschädlich per LKW angelieferte Abfälle können verbrannt werden.

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