Größte Verwunderung bezüglich der fachlichen Aussagen im angegriffenen Urteil muss beim Lesen aber hervorrufen, dass die Saisonalität des über 30 Tage genehmigte Spitzenwasserbedarf darin keinerlei Rolle spielt, es geht immer nur um die Jahresmenge.
Jedoch werden extreme Trockenheit, Hitze und maximaleGrundwasserentnahme stets exakt zusammentreffen!
Welche Arten eine Trockenzeit wie lange überstehen, sobald das Quellmoor nicht mehr vom 2.GWL gespeist wird, wurde nicht thematisiert.
Wer zu Hause einen Garten hat, kann ihn mit der Jahreswassermenge bewässern, vor allem im Winter, nur im heißen Sommer nicht. Wie darauf bereits weniger empfindliche Pflanzen als ein Quellmoor reagieren, könnte dem OVG danach durch eine Fotodokumentation möglicherweise doch noch glaubhaft gemacht werden? Vielleicht geht dann dem Gericht ein Licht auf?